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Erhöhung bei Verzugszinsen der Sozialversicherung

Würfel mit Prozenten - © Cagkan - stock.adobe.com

Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).

Stand: 19. Dezember 2023

Bild: Cagkan - stock.adobe.com

Mag. Daniela Kallinger
Steuerberatung

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